Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Wählscheibe – Marketing die in weiterer Folge nur mehr Agentur genannt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1. Vertragsabschluss
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch tätig werden
auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

2. Leistungen und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachte Leistung und die Abgeltung der Nutzungs-rechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15 % bei Bestandskunden und bei Neukunden bis zu 80 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur.

Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, Versandkosten, Telefon/Fax/Handy-Gebühren oder Reisen), sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenübersicht gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Designs u.ä. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

3. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal-und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese -in welcher Form auch immer -weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwendet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren  Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

4. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe, Skripten, Konzepte, Layouts), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der
Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich.

5. Dialogmarketing
Die Agentur wickelt die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung des Auftrages einschließlich Themenerfassung und Erarbeitung des Gesprächsleitfadens.
Durchführung der auf Adresszahl- oder Stundenbasis vereinbarten Telefongespräche nach den Vorgaben des mit dem Auftraggeber abgestimmten Gesprächsleitfadens.

Dokumentation jedes Anrufversuchs bzw. Telefongesprächs in einem Kontaktreport (nach Absprache auch nur die Dokumentation von positiven Nettokontakten möglich).
Laufende Überwachung der Aktion durch die Projekt- bzw. Teamleitung.
Regelmäßiger Bericht über den Stand der Aktion, vor allem über die Adressen, die eine Weiterbearbeitung erfordern.
Abschlussbericht bzw. statistische Auswertung der Aktionsergebnisse.
Übergabe der auftragsbezogenen Unterlagen nach Abschluss der Aktion an den Auftraggeber.
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren.
Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht Zu Stande kommt.

Der Auftrag wird im Sinne von § 37 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), d.h. als Auftragsdatenverarbeitung, durchgeführt. Das hat zur Folge, dass die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer ausschließlich nach der Weisung des Auftraggebers verarbeitet werden die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Sinne des BDSG beim Auftraggeber verbleibt (Zulässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Sperrung, Löschung) der Auftragnehmer für die Datensicherheit während der Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich ist.
Der Austausch von Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist eine betriebsinterne Weitergabe von zu verarbeitenden Daten (Auftragsdatenverarbeitung) und gilt nicht als Übermittlung an Dritte.

Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages zurückgezogen bzw. die laufende Aktion vom Auftraggeber vorzeitig abgebrochen, so werden die bis dahin beim Auftragnehmer angefallenen Kosten bzw. die Ansprüche für die von ihm bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
Zusätzlich hat der Auftraggeber eine Ausfallpauschale in Höhe von 20% der infolge der Zurückziehung des Vertrages bzw. des Abbruchs der Aktion entgangenen Vergütungsansprüche zu zahlen.

Die Vergütung für den Auftrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen. Etwaige weitere Zahlungsbedingungen sind auftragsabhängig. I.d.R. sind 15% bei Bestandskunden und bis zu 80 % bei Neukunden des voraussichtlichen Auftragswertes nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten: Themenerfassung,  Telefonagentenschulung, Systemeinrichtung, Adressbearbeitung usw. vor Beginn der tatsächlichen  Dialogmarketingaktion und der Rest nach Abschluss der Dialogmarketingaktion fällig.
Bei langfristigen Aktionen können monatliche Abschlagzahlungen vereinbart werden.

Alle in Rechnung gestellten Leistungen werden auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen.

6. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf den Urheber hinzuweisen. Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu.

7. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe und Ausdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind sofort netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p. a. als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

11. Haftung
Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlich insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Die Agentur haftet nicht für Probleme oder Ausfälle im Internet oder Telefonnetz auf die die Agentur selbst keinen Einfluss hat. Ebenfalls kann die Agentur keine Haftung im Bereich der Verfügbarkeit von Web-, Mail-oder Datenbankservern und Datenleitungen geben, die nicht unmittelbar von der Agentur eigenverantwortlich betrieben, sondern von der Agentur selbst angemietet werden. Für die Sicherheit von Verschlüsselungen haftet ausschließlich der Urheber der Verschlüsselung.

12. Anzuwendendes Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.